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verschiedene Informationen

Es gibt eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Konventionen, die Barrierefreiheit vorschreiben und Diskriminierungen verbieten.

In Kurzform:
Jede und jeder muss  zu allen öffentlich zugänglichen Räumen und Angeboten Zugang haben und diese uneingeschränkt benutzen können.
Gesetzesauszüge:
„..damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten..““
„“..wenn sie für ALLE Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind..““

Das heisst: Nicht nur Rampen, WC´s und Lifte für gehbehinderte Personen, sondern auch für alle sinnesbehinderten Menschen muss die Infrastruktur vorhanden sein.
Blinde, Sehbehinderte, Hörbeeinträchtigte und gehörlose Menschen müssen die Angebote nützen können.
Für unsere Gruppe bedeutet dies, dass die Raumakkustik passen muss (Reflexionen u.Ä. müssen verhindert werden)
Auch technische Hilfmittel wie Induktionsanlagen und vergleichbare Systeme müssen zwingend vorhanden sein.

Es müsste damit jedes Theater, Kino, Konferenz- und Veranstaltungsraum, Kassen, Schalter, Arztpraxen und zahllose andere Stellen spätenstens seit 1.1.2016 damit ausgestattet sein.
Alle fehlenden Anlagen sind eine klare Diskriminierung und können mit einem Schlichtungsferfahren und nachfolgend mit einer gerichtlichen Klage wegen Diskriminierung geahndet werden.

Relevante Gesetze
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Österreichisches Bundes-Verfassungsgesetz
BundesBehindertengleichstellungsgesetz
Tiroler Antidiskriminierungsgesetz